Wer darf Vereinsmitglied werden?
Alle Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr.
Alle Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr.
Nur Vereinsmitglieder dürfen einen Garten pachten.
Vom Gartenverein wird lediglich das Land verpachtet. Alles was sich auf dem Land befindet, also Laube, Wege, Einfassungen, Bäume, Sträucher, usw., wird gekauft und ist dann Eigentum des Käufers.
Wird der Pachtvertrag gekündigt, so hat der Pächter das Land frei von seinem Eigentum an den Verein zurück zu geben. Das heißt: Laube, Bäume, Sträucher, Wege, usw. müssten entfernt werden.
Der Verein gestattet dem Pächter (gegen eine Verwaltungspauschale) sein Eigentum bis zu zwei Jahre auf dem Pachtgrundstück zu bellassen, um einen Nachpächter, und damit Käufer für dieses Eigentum zu finden.
Wärend dieser Zeit ist der Garten weiterhin in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 12,- € pro Vereinsmitglied.
Ich kündige meinen Pachtvertrag schriftlich und fristgemäß. Ich Vereinbare einen Termin mit dem Vorstand um alles weitere zu Besprechen.
Ich kündige meinen Pachtvertrag schriftlich. Ich vereinbare einen Termin mit dem Vorstand um den Nachpächter vorzustellen.